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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3521
OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94 (https://dejure.org/1995,3521)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.1995 - 24 U 50/94 (https://dejure.org/1995,3521)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 1995 - 24 U 50/94 (https://dejure.org/1995,3521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19
    Keine Pflicht zum Hinweis auf Möglichkeit der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz eines Notars wegen der Verletzung von Amtspflichten in Zusammenhang mit der Übertragung eines Gesellschaftsanteiles ; Schadensersatz für steuerwirtschaftliche Konsequenzen aufgrund mangelnder Belehrung durch einen Notar; Verletzung der allgemeinen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BNotO § 14 Abs. 1; BNotO § 19 Abs. 1 S. 2
    Grenzen der Hinweispflicht auf steuerrechtliche Folgen eines GmbH-Vertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; BeurkG § 17 Abs. 1
    Hinweispflicht des Notars bei Beurkundung des Gesellschaftsvertrages einer Einmann-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 589
  • VersR 1996, 338
  • WM 1996, 723
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 96/79

    Zur Belehrungspflicht hinsichtlich der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94
    Deshalb hat er die an dem vor ihm vollzogenen Geschäft Beteiligten nach Kräften vor nicht bedachten Folgen ihrer rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu schützen, hat sie auch vor wirtschaftlichen Risiken zu warnen, welche den Beteiligten nicht bewußt, ihm aber erkennbar sind (BGH NJW 1980, 2472; BB 1982, 335; NJW 1991, 1348 ).

    Da das Amt des Notars als Trägers vorsorgender Rechtspflege in seinem Kernbereich durch die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet des Zivilrechts gekennzeichnet ist, ist der Notar im Grundsatz nicht verpflichtet, auch steuerrechtliche Aspekete der von ihm beurkundeten Rechtsvorgänge in Betracht zu ziehen und den an seinen Amtshandlungen beteiligten Personen steuerliche Belehrungen zu erteilen; Steuerhilfe ist im Allgemeinen Aufgabe der steuerberatenden Berufe (BGH LM §§ 17, 19 BeurkG Nr. 8; NJW 1980, 2472 f.; 1985, 1225).

    Auch hier aber - gleichsam im Schnittbereich von vorsorgender notarieller Rechtspflege einerseits, der den steuerberatenden Berufen obliegenden Steuerhilfe andererseits - hat der Notar aber nur dann aufklärend aktiv zu werden, wenn er aufgrund besonderer Umstände Anlaß zu der Vermutung haben muß, einem Beteiligten drohe im Zusammenhang mit dem zu beurkundenden Vorgang ein Schaden vor allem deshalb, weil dieser Beteiligte sich aufgrund mangelnder Kenntnis der steuerrechtlichen Lage der entstehenden Gefahr nicht bewußt ist (BGH LM §§ 17, 19 BeurkG Nr. 8; NJW 1980, 2472; BB 1982, 335; NJW 1985, 1225 ; 1991, 1348).

  • BGH, 25.01.1991 - V ZR 116/90

    Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94
    Deshalb hat er die an dem vor ihm vollzogenen Geschäft Beteiligten nach Kräften vor nicht bedachten Folgen ihrer rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu schützen, hat sie auch vor wirtschaftlichen Risiken zu warnen, welche den Beteiligten nicht bewußt, ihm aber erkennbar sind (BGH NJW 1980, 2472; BB 1982, 335; NJW 1991, 1348 ).

    Auch hier aber - gleichsam im Schnittbereich von vorsorgender notarieller Rechtspflege einerseits, der den steuerberatenden Berufen obliegenden Steuerhilfe andererseits - hat der Notar aber nur dann aufklärend aktiv zu werden, wenn er aufgrund besonderer Umstände Anlaß zu der Vermutung haben muß, einem Beteiligten drohe im Zusammenhang mit dem zu beurkundenden Vorgang ein Schaden vor allem deshalb, weil dieser Beteiligte sich aufgrund mangelnder Kenntnis der steuerrechtlichen Lage der entstehenden Gefahr nicht bewußt ist (BGH LM §§ 17, 19 BeurkG Nr. 8; NJW 1980, 2472; BB 1982, 335; NJW 1985, 1225 ; 1991, 1348).

  • BGH, 05.02.1985 - IX ZR 83/84

    Tatsachenermittlung eines Notars bei der Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94
    Da das Amt des Notars als Trägers vorsorgender Rechtspflege in seinem Kernbereich durch die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet des Zivilrechts gekennzeichnet ist, ist der Notar im Grundsatz nicht verpflichtet, auch steuerrechtliche Aspekete der von ihm beurkundeten Rechtsvorgänge in Betracht zu ziehen und den an seinen Amtshandlungen beteiligten Personen steuerliche Belehrungen zu erteilen; Steuerhilfe ist im Allgemeinen Aufgabe der steuerberatenden Berufe (BGH LM §§ 17, 19 BeurkG Nr. 8; NJW 1980, 2472 f.; 1985, 1225).

    Auch hier aber - gleichsam im Schnittbereich von vorsorgender notarieller Rechtspflege einerseits, der den steuerberatenden Berufen obliegenden Steuerhilfe andererseits - hat der Notar aber nur dann aufklärend aktiv zu werden, wenn er aufgrund besonderer Umstände Anlaß zu der Vermutung haben muß, einem Beteiligten drohe im Zusammenhang mit dem zu beurkundenden Vorgang ein Schaden vor allem deshalb, weil dieser Beteiligte sich aufgrund mangelnder Kenntnis der steuerrechtlichen Lage der entstehenden Gefahr nicht bewußt ist (BGH LM §§ 17, 19 BeurkG Nr. 8; NJW 1980, 2472; BB 1982, 335; NJW 1985, 1225 ; 1991, 1348).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94
    Selbst alle übrigen Haftungsvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 BNotO zugunsten der Klägerin unterstellt, würde ein Ersatzanspruch jedenfalls daran scheitern, daß die Klägerin nicht dargetan hat, daß sie nicht auf andere Weise Ersatz des ihr -angeblich - entstandenen Schadens zu erlangen vermag (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO ); daß eine solche Möglichkeit nicht besteht, ist positive Voraussetzung des gegen den Notar gerichteten Amtshaftungsanspruches (BGH NJW 1991, 1171).
  • BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 162/85

    Hinweispflichten des steuerlichen Beraters bei gesellschaftsrechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94
    Die Mandantin gerade dann, wenn er auf dem Gebiet steuerlicher Vorsorge in Anspruch genommen wird, auch auf von ihr nicht erkannte Probleme einer "steuerrechts-richtigen" zivilrechtlichen Gestaltung von steuerrelevanten Maßnahmen hinzuweisen, gehört zum Kernbereich steuerlich-vorsorgender Prüfungs- und Aufklärungspflichten des Steuerberaters (BGH NJW-RR 1986, 647; 1987, 1377).
  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 34/87

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung notarieller Amtspflichten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94
    Die der Protokollierung notwendig vorangehende Rechtsbelehrung kann deshalb nur so weit gehen, wie es notwendig ist, um sicher zu stellen, daß der wahre Wille der Beteiligten vollständig und unzweideutig in der für das beabsichtigte Rechtsgeschäft richtigen Form rechtswirksam wiedergegeben wird (BGH NJW-RR 1989, 153; 1991, 1347).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1990 - 4 UF 67/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94
    Die der Protokollierung notwendig vorangehende Rechtsbelehrung kann deshalb nur so weit gehen, wie es notwendig ist, um sicher zu stellen, daß der wahre Wille der Beteiligten vollständig und unzweideutig in der für das beabsichtigte Rechtsgeschäft richtigen Form rechtswirksam wiedergegeben wird (BGH NJW-RR 1989, 153; 1991, 1347).
  • OLG Schleswig, 06.05.2004 - 11 U 103/02

    Notarhaftung: Pflicht zur Belehrung über den Anfall von Schenkungsteuer bei

    Man kann den Notar im Allgemeinen auch nicht dafür haftbar machen, dass durch eine besondere Rechtsgestaltung eine günstigere steuerliche Konstellation möglich geworden wäre (Senat, Urteil vom 23.01.2003, 11 U 59/01; OLG Frankfurt, DNotZ 1996, 589, 590; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl. 1998, Rdnrn II 91 ff.) .
  • OLG Bremen, 12.09.2001 - 1 U 13/01

    Verantwortlichkeit des Notars für die Richtigkeit und Wirksamkeit von Urkunden

    Insoweit durfte er davon ausgehen, dass die steuerrechtlichen Aspekte des Vertragswerks von dem Streitverkündeten geprüft und insoweit abgesichert waren (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 338 f.).
  • LG Köln, 12.02.2001 - 89 T 2/01

    Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch Gesellschafterbeschluss

    Vgl. zur Haftung des Steuerberaters bei Mißachtung der Gefahr einer Steuerbelastung aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen: BGH WM 1998, 301, 302; vgl. ferner zur Inanspruchnahme des Steuerberaters als anderweitige Ersatzmöglichkeit i. S. des § 19 Abs. 1 S. 2 BNotO : OLG Frankfurt DNotZ 1996, 589 .
  • LG Hanau, 27.07.2021 - 7 O 1426/20

    Haftung des Notars bei fehlendem Hinweis auf steuerrechtliche Folgen

    Der Notar muss deshalb grds. nicht auf eine steuerlich günstigere Gestaltung hinweisen (OLG Frankfurt a. M. DNotZ 1996, 589 [590] betr. Einkommensteuer).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.06.1995 - 15 U 6722/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11107
OLG München, 28.06.1995 - 15 U 6722/94 (https://dejure.org/1995,11107)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.1995 - 15 U 6722/94 (https://dejure.org/1995,11107)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 15 U 6722/94 (https://dejure.org/1995,11107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 428 705
    Geltendmachung einer Anwaltsgebührenforderung zu Gunsten einer Sozietät

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 6 O 7874/94
  • OLG München, 28.06.1995 - 15 U 6722/94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht

    Auszug aus OLG München, 28.06.1995 - 15 U 6722/94
    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.06.1980 (NJW 1980, S. 2407) geht von einer "regelmäßigen" Berechtigung jedes Mitglieds der Sozietät aus, den Vergütungsanspruch "als Gesamtgläubigern im eigenen Namen geltend zu machen.

    In Betracht kommt hierfür die Abtretung eines Honoraranspruchs im Einzelfall (so in dem Fall BGH NJW 1980, S. 2407) oder generell für bestimmte Fälle im Gesellschaftsvertrag (vgl. Hartmann, a.a.O., § 5 BRAGO Rn. 8 am Ende) oder die Geltendmachung eines Gesellschaftsanspruchs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach den Regeln der gewillkürten Prozeßstandschaft i.V.m. den gesellschaftsvertraglichen Regeln über die Vertretung der Gesellschaft.

  • BGH, 29.04.1963 - III ZR 211/61
    Auszug aus OLG München, 28.06.1995 - 15 U 6722/94
    Auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.04.1963 (NJW 1963, S. 1301) "soll ... jeder Sozius befugt sein, die Gebührenforderung auch im eigenen Namen geltend zu machen.

    Eine nachträgliche vertragliche Begründung der Gesamtgläubigerschaft ist als Abänderung des ursprünglich geschlossenen Anwaltsvertrages ohne Mitwirkung des Schuldners nicht möglich (vgl. Soergel-Siebert, a.a.O., § 428 Rz. 5; BGH NJW 1963, S. 1301).

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG München, 28.06.1995 - 15 U 6722/94
    Gleichwohl kam, da der Beklagte wußte, daß Rechtsanwalt ... in einer Rechtsanwaltssozietät tätig ist, der Vertrag mit allen Gesellschaftern zustande (vgl. z.B. BGHZ 56, 355; BGH NJW 1971 S. 1801; Palandt-Thomas, BGB , Kommentar, 54. Aufl., § 705 Rn. 37).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG München, 28.06.1995 - 15 U 6722/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß dann, wenn ein Gesellschafter ermächtigt wird, einen Anspruch der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Wege der Klage geltend zu machen, gegen eine Anwendung der Grundsätze der gewillkürten Prozeßstandschaft keine Bedenken bestehen (vgl. BGH NJW 1988, S. 1585, 1586).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.10.1995 - 5 W 28/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14583
OLG Brandenburg, 05.10.1995 - 5 W 28/95 (https://dejure.org/1995,14583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.1995 - 5 W 28/95 (https://dejure.org/1995,14583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 5 W 28/95 (https://dejure.org/1995,14583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 267 § 812; LwAnpG § 44 § 49 § 51a § 65
    Anspruchsgegner für Abfindungsanspruch nach § 44 LwAnpG bei Wechsel der LPG -Mitgliedschaft - nachträgliche Tilgungsbestimmung - Rückgriffskondiktion - interner Ausgleichsanspruch - Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts - Gegenantrag des Antragsgegners im FGG ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.1995 - 5 W 28/95
    Die nachträgliche Tilgungsbestimmung führt gemäß § 267 Abs. 1, § 362 Abs. 1 BGB zu einer Befreiung des Schuldners von seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger und ermöglicht dem Dritten die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen (Rückgriffskondiktion) gegen den wirklichen Schuldner (s. dazu: Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl. 1995, § 267 Rdn. 4, 8; Palandt/Thomas, a.a.O., § 812 Rdn. 62; BGH NJW 1983, S. 812, 814; NJW 1986, S. 2700 f.; krit. Münch.Komm.-Lieb, BGB, Bd. 3/2, 2. Aufl. 1986, § 812 Rdn. 76 f., 98, 103).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.1995 - 5 W 28/95
    Die nachträgliche Tilgungsbestimmung führt gemäß § 267 Abs. 1, § 362 Abs. 1 BGB zu einer Befreiung des Schuldners von seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger und ermöglicht dem Dritten die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen (Rückgriffskondiktion) gegen den wirklichen Schuldner (s. dazu: Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl. 1995, § 267 Rdn. 4, 8; Palandt/Thomas, a.a.O., § 812 Rdn. 62; BGH NJW 1983, S. 812, 814; NJW 1986, S. 2700 f.; krit. Münch.Komm.-Lieb, BGB, Bd. 3/2, 2. Aufl. 1986, § 812 Rdn. 76 f., 98, 103).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.1995 - 5 W 28/95
    Der Abfindungsanspruch steht dem ausscheidenden Genossenschaftsbauern allein gegen die LPG zu, deren Mitglied er ist; auf die Frage, bei welcher LPG der Inventarbeitrag geführt wird, kommt es nicht an (s. Schweizer, a.a.O., Rdn. 411; BGH AgrarR 1994, S. 160 = VIZ 1994, S. 244, 245; AgrarR 1994, S. 301, 302; AgrarR 1995, S. 239, 240; s. auch Nies, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 44 Lw-AnpG Rdn. 10).
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